Informationen und Kritik zur Finanzierung des Wasserwanderrastplatzes (Hafen) Sellin
In den vergangenen Wochen haben wir viel zum Wohle unserer Orte gearbeitet und sind dabei auf eine Mehrzahl von enormen Rechtsverstößen – eigentlich wie erwartet – gestoßen. So berichtete der NDR am 04.12.2018 im Nordmagazin über die Rüge des Landesrechnungshofes bezüglich der Finanzierung unseres Wasserwanderrastplatzes (Hafen). Während des Interviews rechtfertigte unser noch amtierender Bürgermeister seinen Ansatz zur Finanzierung und bekräftigte während der Seniorenweihnachtsfeier am 13.12.2018 seine Vorgehensweise als völlig korrekt und entkräftete somit anscheinend den Bericht des NDR.
Da viele Selliner den Ausführungen des Bürgermeisters keinen Glauben schenkten, schon insbesondere wegen seiner rechtskräftigen Verurteilung, wurden wir als Bürgervereinigung Zukunft Sellin gebeten, sich dieser Sache anzunehmen. Als Reaktion auf den Bericht des NDR präsentierte Bürgermeister Liedtke in der Gemeindevertretersitzung am 11.12.2018 eine Summe von 421.000 € eines Privatinvestors als Möglichkeit für eine Teiltilgung des illegal aufgenommenen Kassenkredits für den Wasserwanderrastplatz. Dazu verlangte er die Zustimmung der anwesenden Gemeinderatsmitglieder, welche einstimmig erfolgte.
Laut unseren Recherchen erfolgte die Zahlung über den Betrag von 421.000 € als Stellplatzablöse im Baugenehmigungsverfahren Apt. Haus Wilhelmstraße 24-26 in 18586 Sellin im November 2015 und ist somit für die Schaffung von Ersatzstellplätzen zweckgebunden. Natürlich vergaß Bürgermeister Liedtke, die Gemeinderatsmitglieder über die wahre Herkunft und die Bindung der Mittel zu informieren.
Erwähnenswert ist, dass auch der 2. Bürgermeister Andreas Käske die restlichen Gemeinderatsmitglieder nicht über den wahren Sachverhalt informierte. Dieser hatte gemeinsam mit Bürgermeister Liedtke den Vertrag zur Stellplatzablöse am 31.03.2015 unterzeichnet. Mit Schreiben vom 17.12.2018 informierten wir den zuständigen Landrat und zuständige Ministerien über den erneuten Rechtsverstoß sowie das fehlende Rechtsbewusstsein mit kommunalen Mitteln umgehen zu können. Um sich bei der nächsten Gemeindevertretersitzung am 22.01.2019 nicht unangenehmen Fragen aussetzen zu müssen, wurde die Sitzung am 15.01.2019 für nicht öffentlich erklärt.
Mittlerweile hat der Landkreis Vorpommern-Rügen die Vorgehensweise des Bürgermeisters von Sellin scharf kritisiert und wird die Empfehlung an die Gemeindevertretung aussprechen, den erfolgten Beschluss vom 11.12.2018 über die Verwendung der 421.000 € aufzuheben. Nach unserer Einschätzung wäre damit eine Haushaltssperre verbunden.
Ebenso wurde von uns Beschwerde bezüglich des kurzfristigen Ausschlusses der Öffentlichkeit bei der nächsten Gemeindevertretersitzung am 22.01.2019 eingelegt. Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist nach §29 Absatz 5 der Kommunalverfassung von Mecklenburg-Vorpommern nicht möglich.
Hier geht es zum NDR-Bericht inklusive Interview mit R. Liedtke vom 04.12.2018:
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/nordmagazin/Rechnungshof-schaut-Kommunen-auf-die-Finger,nordmagazin58070.html?fbclid=IwAR1e-r8aAW88hZv7nqJy3JGlkIFC5QdlTBsb5OreKbt90TPJ2E9azRjgTNc