Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Gemeindevertretersitzung am 22.01.2019
Damit die Gemeinderatsmitglieder, inklusive Bürgermeister, sich bei der nächsten Gemeindevertretersitzung am 22.01.2019 nicht unangenehmen Fragen aussetzen müssen, wurde die Sitzung am 15.01.2019 für nicht öffentlich erklärt. Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist nach §29 Absatz 5 der Kommunalverfassung von Mecklenburg-Vorpommern nicht möglich, auch wenn der Bauausschuss in der Sitzung am 22.01.2019 integriert ist. Ein öffentlicher Teil muss immer einem nicht öffentlichen Teil vorangestellt werden. Die Gemeindevertreter sollten ein offenes Ohr für die Belange der Bürger haben. Diese Sitzung hätte man außerordentlich abhalten können, da über die Hälfte der Themen mit baurechtlichen Belangen behaftet sind wurde die Sitzung als nicht Öffentlich angekündigt. Bürgerbeteiligung – einmal mehr Fehlanzeige.
Die Gemeindevertretung steht in einem wechselseitigen Verhältnis zu den Bürger und berücksichtigt deren Meinungen, Sorgen und Anregungen und informiert über Sachverhalte, Entscheidungsprozesse und Beschlüsse. Jeder Einwohner der Gemeinde hat die Möglichkeit, sich direkt an einen Mandatsträger zu wenden, um seine Anliegen darzulegen oder um Informationen einzufordern. Dadurch wird die Arbeit der Gemeindevertretung nachvollziehbar. Für die BvZS spielt Bürgernähe bei solchen Sitzungen eine äußerst wichtige Rolle. Bürger können sich so einbringen, ein eigenes Urteil bilden und möglicherweise sachgerechte Kritik äußern. Gleichzeitig kann die Arbeit der von den Bürger gewählten Vertreter der Gemeinde durch Anregungen und Anmerkungen erleichtert und ergänzt werden. Oft muss die Gemeindevertretung über Themen entscheiden, von denen sie nicht direkt betroffen ist oder bei dem ihr die Sachkompetenz für ein fundiertes Urteil fehlt. Sie kann sich zur besseren Meinungsbildung die Sichtweise der Betroffenen anhören und muss sich Stellungnahmen von (externen) Fachleuten, einholen können. Für uns gibt es nur wenige Ausnahmen, die einen Ausschluss der Öffentlichkeit zulassen.
Aufgefallen ist uns auch, dass Termine für Ausschuss-/Sitzungen in der Gemeinde Sellin häufig verspätet angekündigt werden. In beiden Fällen haben wir das Amt Mönchgut-Granitz darüber informiert und hoffen, dass in Zukunft mehr darauf geachtet wird. Die Zukunft der Gemeinde können wir durch mehr Bürgerbeteiligung und durch mehr Offenheit besser und transparenter gestalten.