Blog post

Kommunalwahl – Wer darf wählen und gewählt werden?

Wer darf wählen?
Bei unseren Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 dürfen alle Bürger wählen, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind oder Staatsangehörige aus Ländern der Europäischen Union, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 37 Tagen ihre (Haupt-)Wohnung im Wahlgebiet (Ostseebad Sellin und Ortsteile Altensien, Neuensien, Seedorf und Moritzdorf) haben. Besonders für junge Menschen die Gelegenheit mit einem einfachen Gang zum Wahllokal seine Meinung zu zeigen und mit der Stimmenabgabe etwas zu bewirken.

Möglich ist eine Wahl auch, wenn sie  sich seit mindestens 37 Tagen im Wahlgebiet aufhalten und keine Wohnung im Bundesgebiet haben. Voraussetzung zur Wahl ist ferner die Eintragung im Wahlverzeichnis oder der Erhalt eines Wahlscheins. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer unter vollständiger Betreuung ist. Auch kann sich durch eine strafrechtliche Verurteilung der Ausschluss vom Wahlrecht ergeben.

Und wer ist wählbar?
Wählbar sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten und ihre Wählbarkeit oder Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht infolge eines Richterspruches in der Bundesrepublik Deutschland oder durch eine zivil- oder strafrechtliche Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat (Unionsbürer) verloren haben.

Wähler sind die Wahlberechtigten, die ihre Stimmzettel abgegeben haben oder deren Wahlbrief nicht zurückgewiesen wurde. Die Wahlbeteiligung weist den Anteil der Wähler an den Wahlberechtigten aus.

Quelle: www.laiv-mv.de/Wahlen/Kommunalwahlen

zurück weiter